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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1991 - 8 B 282/91   

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https://dejure.org/1991,8442
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1991 - 8 B 282/91 (https://dejure.org/1991,8442)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.04.1991 - 8 B 282/91 (https://dejure.org/1991,8442)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 1991 - 8 B 282/91 (https://dejure.org/1991,8442)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Bedarfsgemeinschaft; Berücksichtigung von Kindergeld; Berücksichtigung von Kindergeldzuschlag; Berücksichtigung von Wohngeld

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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer

    Während das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen in seinem Beschluss vom 4. April 1991 - 8 B 282/91 - (ZfSH/SGB 1992, 16), noch davon ausgegangen war, dass Kindergeld und Kindergeldzuschlag kraft vermuteter Weitergabe als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen seien, soweit es zu dessen Bedarfsdeckung erforderlich sei, ist es in seiner neueren Rechtsprechung dem Bundesverwaltungsgericht gefolgt und hat in seinem Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 8 B 2289/97 - u.a. ausgeführt:.

    Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 4. April 1991 - 8 B 282/91 - (ZfSH/SGB 1992, 16, 17), entschieden, dass Wohngeld, sofern der Bedarfsgemeinschaft minderjährige Kinder angehören, diesen anteilig bis zur Höhe ihres sozialhilferechtlichen Bedarfs anzurechnen sei, und zur Begründung ausgeführt:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2002 - 2 L 41/02
    Danach bemisst sich die Höhe des zu gewährenden Wohngeldes auch nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Familienmitglieder (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.04.1991 - 8 B 282/91 -, ZfSH/SGB 1992, 16 [17]).
  • VG Gelsenkirchen, 05.07.2004 - 19 K 1503/04
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.1974 - V C 46.73 -, FEVS 22, 389 (391 f); Urteil vom 27.11.1986 - 5 C 2.85 -, FEVS 36, 184 (188); OVG NRW, Beschluss vom 4. April 1991 - 8 B 282/91-.
  • VG Minden, 06.01.2004 - 6 K 748/02

    Kostenerstattung unter Sozialhilfeträgern nach Umzug des Hilfeempfängers wegen

    .1991 - 8 B 282/91 -, ZFSH/SGB 1992, 16; VG Minden, Urteile vom 3. .1.
  • VG Minden, 21.01.2005 - 6 K 7654/03

    Anspruch eines Sozialhilfeträgers gegen einen anderen auf Erstattung von

    vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.1986 - 5 C 2.85 -, FEVS 36, 84; OVG NRW, Beschluss vom 04.04.1991 - 8 B 282/91 -, ZfSH/SGB 1992, 16; Lutter, Kindergeld und Wohngeld in der Bedarfsberechnung für die Hilfe zum Lebensunterhalt, ZfSH/SGB 1997, 387.
  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 17 L 2165/01

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines Mehrbedarfs wegen

    Den laufenden sozialhilferechtlichen Bedarf ihrer Tochter, d.h. Regelsatzleistungen zuzüglich anteilige Unterkunftskosten abzüglich der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, jedoch ohne Berücksichtigung des Kindergeldes, da dieses sozialhilferechtlich i.d.R. nicht Einkommen des Kindes, sondern des berechtigten Elternteils ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. März 1995 - 8 E 1166/94 - (m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), vom 4. April 1991 - 8 B 282/91 - ZfSH/SGB 1992, 16 und vom 18. August 1994 - 8 E 676/94 -, kann die Antragstellerin danach nicht im eigenen Namen geltend machen.
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